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   BPatG, 28.11.2001 - 32 W (pat) 203/01   

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BPatG, 28.11.2001 - 32 W (pat) 203/01 (https://dejure.org/2001,21167)
BPatG, Entscheidung vom 28.11.2001 - 32 W (pat) 203/01 (https://dejure.org/2001,21167)
BPatG, Entscheidung vom 28. November 2001 - 32 W (pat) 203/01 (https://dejure.org/2001,21167)
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  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.11.2001 - 32 W (pat) 203/01
    Damit hätte die Widersprechende die Benutzung im Rahmen der Glaubhaftmachung für den Zeitraum von 1993 bis 2001 (vgl. BGH GRUR 1998, 938 - DRAGON) nachvollziehbar darstellen müssen; dies ist nicht geschehen.
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 28.11.2001 - 32 W (pat) 203/01
    Insoweit wurde aber nicht glaubhaft gemacht, in welcher Zeit und in welchem Umfang diese Broschüre verteilt worden ist und wen sie erreicht hat (vgl. BGH GRUR 1999, 995 - HONKA).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus BPatG, 28.11.2001 - 32 W (pat) 203/01
    Die Art der Zeichengestaltung kann die Vorstellung der Verbraucher sogar dahin führen, die Herstellerangabe als zusätzliche Unterscheidungshilfe anzusehen (vgl. BGH GRUR 1996, 774 - falkerun/LE RUN).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94

    "ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.11.2001 - 32 W (pat) 203/01
    "JUNG" ist in der angemeldeten Form aber durch Großbuchstaben sogar herausgehoben und tritt auch sonst gegenüber "Käseauf" nicht zurück (vgl. BGH GRUR 1997, 744 - ECCO MILANO).
  • BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84

    "Gaucho"; Benutzung eines Bildzeichens

    Auszug aus BPatG, 28.11.2001 - 32 W (pat) 203/01
    Dafür kommt es maßgeblich darauf an, ob derjenige, der die eingetragene Form der Marke kennt, in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht, also Eintragung und Benutzungsform als ein und dasselbe Zeichen ansieht (vgl. BGH GRUR 1986, 892, 893 - Gaucho).
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